Durch unsere internationalen Projekte kommen wir regelmäßig mit mehreren Rechtssystemen in Berührung. Insbesondere in den südosteuropäischen Ländern, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine grundlegende politische und gesellschaftliche Transformation durchliefen, sind die Rechtssysteme zum Teil unausgeglichen. In manchen Fällen gelten noch die alten Regelungen, welche den Anforderungen der heutigen Zeit jedoch nicht immer entsprechen. So gibt es beispielsweise in Bosnien-Herzegowina kein aktuelles Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen, DBA), es gilt weiterhin das DBA Jugoslawien. Das kann zu Missverständnissen bei der Frage der Besteuerung der Kapitalgesellschaften bzw. der Gewinnausschüttung führen. Denn im DBA Jugoslawien waren, mangels Existenz von Kapitalgesellschaften im marktwirtschaftlichen Sinne, die Ausschüttungen aus solchen Unternehmen nicht geregelt.

Wir bieten Ihnen fundierte Beratungen im EU-Recht sowie im kroatischen und bosnisch-herzegowinischen Recht. Unser spezieller Tätigkeitsbereich ist zudem Compliance bzw. Aufbau von Compliance-Systemen. Auf dem Non-Profit-Gebiet haben wir ebenfalls umfangreiche Erfahrungen. Wir verfügen über ein Netzwerk von Juristen und Wirtschaftsexperten, die sich auf diverse Fachgebiete spezialisiert haben. Unser Angebot wird von Fachübersetzungen abgerundet.

Das Recht empfinden viele als eine trockene, eintönige Materie. Wir hingegen sehen im Recht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis führen können.